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11.11.2020
PROMOS aktuell

EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) – So geben Sie Ihren Mietern unkompliziert Einblick in ihren Verbrauch

Aktuell steht ein neues Gesetz in den Startlöchern! Bei diesem geht es um die rechtswirksame Übertragung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (kurz: EED-Richtlinie) in nationales Recht. Welche Anforderungen ergeben sich daraus für Sie als Wohnungsunternehmen? Wir klären auf und geben Ihnen einen Einblick, wie Sie den Verpflichtungen zukünftig dank neuer Funktionen im PROMOS Nebenkosten-Cockpit automatisiert nachkommen können.

Gesetzesumfang – Was gilt laut EU-Energieeffizienz-Richtlinie und ab wann?

Ziel der Richtlinie ist es, die Verbrauchskostenablesung schrittweise vollständig zu digitalisieren und den Endverbrauchern die Möglichkeit zur ständigen Überwachung ihres Verbrauchs zu ermöglichen.

Die Anforderungen des Gesetzes sehen vor, dass dem Mieter in zwei Stufen zu mehreren Terminen im Jahr die Verbrauchsinformationen, je nach von ihm gewählten Übermittlungsweg, elektronisch oder per Post bereitzustellen sind. In der ersten Stufe ab Rechtswirksamkeit bis 31.12.2021 muss dies bei elektronischer Übermittlungsmöglichkeit oder auf Wunsch des Mieters vierteljährlich erfolgen, bei anderweitigen Zustellverfahren mindestens zwei Mal jährlich. In der zweiten Stufe, ab 01.01.2022, ist die Übermittlung mindestens monatlich via Internet zu realisieren, egal in welcher Form.

Voraussetzung für diese Verbrauchsinformationen ist die ab Rechtswirksamkeit generell verpflichtende Ausstattung der Objekte mit fernablesbaren Zählern bzw. Heizkostenverteilern. Die Anforderungen der EU-Energieeffizienz-Richtlinie sollten bis zum 25.10.2020 in nationales Recht übernommen werden. Dies steht derzeit noch aus, jedoch ist sicher bis zum Jahresende 2020 damit zu rechnen.

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