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16.04.2020
PROMOS aktuell

Lückenlos abgebildet – Mietstundung, Ratenzahlung und neue Kündigungsfristen in SAP® und in der easysquare Mieter-App

Um Mieter vor einer Kündigung aufgrund Covid19-bedingter Mietschulden zu schützen, wird ihnen aktuell vom Gesetzgeber die Möglichkeit zum Zahlungsaufschub gewährt. Wie sehen Auswirkungen auf die Verwaltung der Mietobjekte aus? An welchen Stellen sollten Anpassungen im SAP® System vorgenommen werden? Und welche nützlichen Features können in der easysquare Mieter-App implementiert werden?

Was beinhaltet das neue Gesetz?

In dem Ende März 2020 veröffentlichten Gesetz zur „Abmilderung der Folgen der Covid19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ wurde festgelegt, dass Mietern, die im Zeitraum vom 01. April bis 30. Juni 2020 in Zahlungsrückstand geraten, nicht aus diesem Grund gekündigt werden darf. Voraussetzung hierfür ist, dass die Zahlungsunfähigkeit ursächlich auf die Covid19-Pandemie zurückzuführen ist. Der ausstehende Betrag kann über zwei Jahre bis zum 30.06.2022 in Raten zurückgezahlt werden.[1] Eine technische Abbildung der gesetzlichen Vorgaben in SAP® kann unternehmensindividuell unterschiedlich erfolgen und richtet sich nach dem Bedarf des jeweiligen Wohnungs- oder Immobilienunternehmens.

Welche Anpassungen können in SAP® zur Abbildung des neuen Gesetzes vorgenommen werden?

Um manuelle Aufwände bei der Umsetzung des Covid19-Gesetzes zu reduzieren und Fehler im Mahn- und Kündigungswesen zu vermeiden, existieren verschiedene Stellschrauben in SAP®.

Zunächst kann eine Mahnsperre eingerichtet werden, sodass die betroffenen Posten des Zeitraums April bis Juni 2020 vom Mahnlauf ausgenommen werden und in Folge dessen nicht gemahnt werden. Ebenso sollte eine Anpassung des Mahnschreibens vorgenommen werden. Darüber hinaus ist die Hinterlegung einer Zahlsperre im Vertrag vorteilhaft, welche wirksam wird, sobald geprüft wurde, ob die Nicht-Zahlung tatsächlich auf die Auswirkungen der Covid19-Pandemie zurückzuführen ist.

Da ein entstandener Mietrückstand über einen Zeitraum von zwei Jahren ausgeglichen werden kann, müssen die in diesem Zusammenhang entstehenden Forderungen systemisch gesondert als Ratenzahlung verbucht werden. Eingerichtete Zahl- und Mahnsperren erleichtern die systemische Auswertung der Daten und die Ausgabe der Verträge, für die Ratenzahlungen zu vereinbaren sind.

Sollten die entstandenen Zahlungsrückstände nicht fristgemäß bis zum Juni 2022 ausgeglichen worden sein, entsteht erneut das Recht zur Kündigung des Mieters. Auch dieser Zusammenhang sollte unterstützend systemisch abgebildet werden.

Wie kann eine Unterstützung in der easysquare Mieter-App aussehen?

Unsere Mieter-App ist in der aktuellen Situation für viele Mieter und Vermieter der Dreh- und Angelpunkt zur Kontaktaufnahme und Kommunikation. Die Vermieter können ihren Mietern nützliche Dokumente, Hinweise und Informationen einfach und unkompliziert zukommen lassen. Dabei kommt ihnen vor allem die Flexibilität und einfache Anpassbarkeit der easysquare Mieter-App zu Gute. Anträge auf Ratenzahlungen samt Upload-Funktion für Nachweise, digitaler Signatur und Zustellung der Vereinbarung – Entsprechend unseres ganzheitlichen Ansatzes kann all das durchgängig digital bearbeitet werden. Auch die Einbindung einer gesonderten „Corona-Kachel“ im Karussell des Startmenüs kann kundenindividuell eingerichtet werden.

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