Von der Eingangs- zur Ausgangsrechnung: Die E-Rechnungspflicht erreicht 2027 die Versandseite
In unserem Beitrag „Die E-Rechnung: Mehr als nur eine Pflicht – Der Weg zu effizienteren Prozessen" haben wir gezeigt, wie sich der Rechnungseingang seit 2025 automatisieren lässt – von der eingehenden XRechnung, ZUGFeRD- oder auch einer PDF-Datei bis zum vorerfassten SAP®-Beleg ohne manuelle Zwischenschritte. Damit ist die erste Stufe des Wachstumschancengesetzes abgedeckt. Jetzt rückt die zweite in den Fokus: die Pflicht zum Versand strukturierter Ausgangsrechnungen.
Was sich 2027 ändert
Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Ab dem 1. Januar 2027 kommt die Ausstellungspflicht hinzu – zunächst für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz im Jahr 2026. Ab dem 1. Januar 2028 gilt sie ohne Umsatzgrenze.
Für professionelle Immobilienverwalter und Bestandshalter bedeutet das: Wer heute Eingangsrechnungen automatisiert verarbeitet, muss ab 2027 auch auf der Versandseite strukturierte Formate nach EN 16931 – XRechnung oder ZUGFeRD – ausstellen. Eine PDF per E-Mail genügt dann nicht mehr.
- Warum die Ausgangsseite für die Immobilienwirtschaft anspruchsvoller ist
Der Rechnungsversand trifft die Branche an einer sensiblen Stelle, weil sich das Portfolio umsatzsteuerlich aufteilt. Die E-Rechnungspflicht greift nur bei steuerpflichtigen B2B- bzw. B2G-Leistungen zwischen inländischen Unternehmern. Die steuerfreie Wohnraumvermietung nach § 4 Nr. 12 UStG löst keine Pflicht aus, Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen an Mieter sind keine Rechnungen im umsatzsteuerlichen Sinne.
Anders die gewerbliche Vermietung mit Option zur Umsatzsteuer nach § 9 UstG: Diese steuerpflichtigen Leistungen müssen ab 2027 zwingend als E-Rechnung ausgestellt werden. Gemischt genutzte Bestände verlangen daher eine saubere Trennung im Rechnungslauf – nach Mietverhältnis, Optionsstatus und Empfängertyp. - Der kritische Punkt: Dauermietverträge als Dauerrechnung
Die größte praktische Hürde betrifft laufende Gewerbemietverträge. Wo der Mietvertrag selbst als Dauerrechnung dient, muss dieser Mechanismus ab 2027 auf ein strukturiertes E-Rechnungsformat umgestellt werden. Betroffen sind nicht einzelne Belege, sondern der gesamte Bestand optierter Gewerbemietverhältnisse. Diese Umstellung lässt sich nicht kurzfristig nachholen und gehört bereits jetzt in die Planung. - PROMOS denkt Ein- und Ausgang zusammen
Wie schon Mathias Kaute, Senior Consultant und E-Rechnungsexperte bei PROMOS, im Ausblick unseres letzten Beitrags festhielt: „Auch der verpflichtende Versand von E-Rechnungen zwischen Unternehmen ist durch das Wachstumschancengesetz bereits für 2027 terminiert."
Die Grundlage entsteht bereits: Der PROMOS E-Rechnungsaustausch wird aus gebuchten FI-Belegen bzw. den Immobilienvorgängen normkonforme XRechnungen bzw. ZUGFeRD-Rechnungen erzeugen– direkt aus SAP®, in modernen S/4HANA®- ebenso wie in ECC-6.0-Systemen.
Wie schon beim Rechnungseingang fügt sich die Lösung in bestehende Prozesse ein, ohne gewachsene Abläufe zu stören. Damit gilt für die Ausgangsseite dasselbe Prinzip wie für den Eingang: Die gesetzliche Pflicht ist der Anlass, der eigentliche Wert liegt in der durchgängigen Verarbeitung. Strukturierte Rechnungsdaten entstehen ohne manuelle Nacherfassung, reduzieren Fehlerquellen in der Miet- und Nebenkostenabrechnung und skalieren über Bestände mit tausenden wiederkehrenden Positionen. Wer 2026 in tragfähige Prozesse investiert statt in Übergangslösungen, erreicht die Frist nicht nur – er gewinnt einen strukturellen Vorteil.
Jetzt die Weichen stellen. Drei Fragen sollten Immobilienunternehmen klären:
- Welcher Anteil der Ausgangsrechnungen ist steuerpflichtig und ab 2027 betroffen?
- Wie sind die aktuellen Prozesse und Knowhow strukturiert, um die neuen Anforderungen abzuwickeln?
- Sind die Stammdaten, insbesondere Empfängerkennungen und Steuernummern, vollständig und korrekt?
Der kritische Pfad führt über die Dauermietverträge und die Trennung steuerpflichtiger von steuerfreien Umsätzen – beides ist branchenspezifisch und in Standardleitfäden nicht abgedeckt.
Webinar-Termin: Ausgangsrechnung 2027 im direkten Austausch
Wie der Weg von der automatisierten Eingangs- zur pflichtkonformen Ausgangsrechnung konkret aussehen wird, zeigen wir in unserem Webinar am 17. August 2026 von 9:30 bis 11:45 Uhr. Sie erhalten einen Überblick über die gesetzlichen Fristen, die immobilienspezifischen Besonderheiten und die in der Entstehung befindliche PROMOS-Lösung für den Versand strukturierter E-Rechnungen aus SAP®. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und informieren Sie sich, welchen Weg wir Ihnen bieten können.

