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21.06.2023
PROMOS aktuell

Wohin mit den Hinweisen? Der Online-Melde-Kanal von PROMOS

Fairness, Vertrauen und Toleranz sind zentrale Aspekte unseres Wertekanons. Vor dem Hintergrund des in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetzes und um einen Beitrag zur Verbesserung des Schutzes hinweisgebender Personen zu leisten, haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Darüber können sowohl interne als auch externe Anspruchsgruppen Meldungen zu möglichem Fehlverhalten oder Gesetzesverstößen abgeben.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Hinweisgebende Personen (sog. Whistleblower) leisten wertvolle Beiträge zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen natürlicher oder juristischer Personen. In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung oder Offenlegung von Missständen benachteiligt wurden. Um Benachteiligungen auszuschließen und Rechtssicherheit garantieren zu können, sollten hinweisgebende Personen einen besonderen Schutz genießen.

Mit der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht in Form des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), wird der Hinweisgeberschutz zum 01. Juli 2023 nun auch in Deutschland Einzug halten und für mehr Rechtssicherheit sorgen.

Hinweisgeberschutzgesetz – Was bedeutet das für PROMOS?

Größere Unternehmen, zu denen auch PROMOS zählt, sind laut HinSchG zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet, an die sich Beschäftigte wenden können, um mögliche Verstöße zu melden. Wir möchten zudem auch außenstehenden Personen die Möglichkeit geben, über das PROMOS Hinweisgebersystem Hinweise zu Fehlverhalten oder Missständen zu geben. Diese können das Unternehmen und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst sowie auch dritte Personen betreffen. Wir verstehen die neue gesetzliche Verpflichtung vor allem als Chance, denn das Vertrauen in unsere Integrität und der Wille für eine positive, offene und beflügelnde Zusammenarbeit sind wichtige Bausteine im Rahmen unseres Code of Conducts. Wir begreifen Hinweisgeberschutz als integralen Bestandteil der unternehmenseigenen Compliance.

Wie funktioniert das PROMOS Hinweisgebersystem?

Über das PROMOS Hinweisgebersystem, erreichbar 24/7 via Web-App, können Hinweise zu möglichen Fehlverhalten oder Missständen, die unser Unternehmen, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder dritte Personen betreffen, auf einfachem Wege – auf Wunsch auch anonym – abgegeben werden. Alle Meldungen werden streng vertraulich behandelt. Um eine weiterführende Kommunikation über Ihre Meldung auf geschütztem Wege zu ermöglichen, möchten wir Sie darum bitten, zusätzlich ein sicheres Postfach über unser PROMOS Hinweisgebersystem einzurichten. Wir behandeln jede Nachricht von Ihnen mit größter Ernsthaftigkeit und Sorgfalt. Nur durch eine Offenlegung von Schwachstellen, können diese behoben werden. Als PROMOS stehen wir für Offenheit und Transparenz und setzen alles in die Aufklärung möglicher Compliance-Verstöße.

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