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26.09.2022
PROMOS aktuell

Die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – Was steckt hinter der komplizierten Bezeichnung?

Was sich auf den ersten Blick zunächst sperrig liest, ist bei näherer Betrachtung sehr sinnvoll und ein weiterer wichtiger Schritt gegen den Klimawandel sowie unsere Gas-Abhängigkeit von anderen Ländern. Wen betrifft die neue Bestimmung und welche Vorgaben beinhaltet sie? Was muss bei der technischen Umsetzung dieser Vorgaben in Ihrem SAP®-System bedacht werden? Wir klären Sie kurz über das lange und komplizierte Wort auf.

Wen betrifft die Verordnung?

Einerseits betrifft die neue Verordnung Energieversorger, also Gas- und Wärmelieferanten. Diese müssen Eigentümer (oder Nutzer bei Direktverträgen) bis zum 30.09.2022 über drei Punkte informieren:

  1. Energieverbrauch und Energiekosten eines Gebäudes (oder einer Wohnung) in der letzten Abrechnungsperiode                                           
  2. Höhe der voraussichtlichen Energiekosten des Gebäudes für eine vergleichbare Abrechnungsperiode, berechnet mit den Preisen der Grundversorgung zum 01.09.2022 und dem Verbrauch der letzten Periode
  3. Die rechnerische Einsparung des Gebäudes (in Kilowattstunden und Euro), wenn die durchschnittliche Raumtemperatur um 1 Grad Celsius (Einsparung von 6%) reduziert wird.

So weit so gut – das bedeutet, dass Eigentümer mehr Informationen zu ihrem Energieverbrauch und den Sparmaßnahmen erhalten. Doch auch Eigentümer müssen im Rahmen der neuen Verordnung Verpflichtungen nachkommen. Wenn Sie eine Eigentümerin oder ein Eigentümer von Objekten mit mehr als 10 Wohnungen sind, dann müssen Sie:

  1. die oben genannten Informationen bis zum 31.10.2022 an Ihre Mietenden weitergeben.
  2. die Informationen des Versorgers für den Energieverbrauch der jeweiligen Wohnung ausführen.
  3. ihre Vermietenden auf Kontaktinformationen und Internetseiten von Verbraucherorganisationen hinweisen, die Maßnahmen zu Energieeinsparung zur Verfügung stellen. Es reicht hierfür aus, auf die Informationskampagne des Ministeriums hinzuweisen.

Zuletzt betrifft die neue Verordnung selbstverständlich auch die Mieter und Energieverbraucher, da sie weitere wichtige Informationen erhalten, um ihren Energieverbrauch zu reduzieren und ihre Energiekosten zu senken. Sie müssen jedoch im Rahmen dieser Verordnung keinen Verpflichtungen nachkommen.

Was ist das Ziel der Verordnung?

Den Auslöser und die Begründung der Bundesregierung für die neue Verordnung können Sie sich vermutlich denken: Der russische Angriffskrieg in der Ukraine führt zu einer starken Einschränkung des Gas-Imports aus Russland und eine Besserung der Lage ist leider nicht in Sicht. Ziele der Verordnung sind folglich Energieeinsparungen und Energiekosteneinsparungen. Außerdem soll die Abhängigkeit Deutschlands von Gaslieferungen anderer Länder reduziert werden. Diese Ziele sollen in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, also Politik, Unternehmen und Verbraucher, erreicht werden.

Wie können Sie den Verpflichtungen systemunterstützt nachkommen?

Bei PROMOS arbeiten wir bereits an einer Lösung, die die Umsetzung der neuen Verordnung für Eigentümer und Vermieter erheblich erleichtern wird. Die Informationen über anstehende Preissteigerungen von Gas- und Wärmelieferanten werden vom Versorger in Schriftform, also per Post oder E-Mail bzw. PDF übermittelt. Hier besteht selbstverständlich noch kein Bezug zu Abrechnungs- oder Stammdatenstrukturen der ERP-Systeme der Eigentümer von Wohngebäuden. Bei Wohngebäuden mit über 10 Wohneinheiten muss jedoch der spezifische Verbrauch der jeweiligen Wohneinheit berechnet und dem Mieter mitgeteilt werden. Daher wird die Lösung die Abrechnungsergebnisse der Wohneinheit mit der Mitteilung der Erhöhung verknüpfen. So wird der Arbeitsaufwand der Eigentümer und Vermieter dank automatisierter Prozesse reduziert.

Ende September wird die neue Lösung bereitstehen. Wenn Sie Interesse daran haben, nehmen Sie bitte so schnell wie möglich Kontakt mit uns auf! Gegebenenfalls können wir sie gerne an die Anforderungen Ihres Unternehmens anpassen. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

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