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21.04.2021
PROMOS aktuell

Für jeden Topf einen Deckel? Pustekuchen

In der vergangenen Woche hat das Bundesverfassungsgericht das Berliner Mietendeckelgesetz für nichtig erklärt. Das Landesgesetz sei verfassungswidrig, da der Bund das Mietpreisrecht geregelt habe. Das hat nicht nur für den Mieter Folgen, auf den nun ggfs. Mietanpassungen oder eventuelle Rückzahlungen zukommen. Auch als Wohnungsunternehmen führt die Änderung der rechtlichen Voraussetzungen zu einem technischen und administrativen Anpassungsaufwand.

Was bisher geschah – Der Mietendeckel und seine technische Umsetzung

Zum 23.02.2020 trat das Berliner Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (MietenWoG Bln), besser bekannt als Mietendeckel, in Kraft. Damit wurden Wohnungsunternehmen dazu verpflichtet, in zwei Phasen verschiedene Regelungen umzusetzen, die das rasante Mietenwachstum in der Berliner Innenstadt der vergangenen Jahre stoppen sollten. PROMOS consult unterstützte bereits bei Inkrafttreten ihre Kunden mit Berliner Wohnungsbestand bei der systemischen Umsetzung. Die notwendigen Funktionalitäten umfassten dabei zunächst das Zurücksetzen der Mieten auf die Stichtagsmieten des 18.06.2020. Zudem musste ab November 2020 die Kappung der Mieten vorgenommen werden. PROMOS half auch hier bei der Ermittlung der zulässigen Mieten, Information der Mieter und der systemischen Absenkung. Alle Überlegungen fanden dabei immer vor dem Hintergrund statt, Lösungen zu schaffen, die im Zweifelsfall schnell und unkompliziert wieder rückabgewickelt werden können, da von Anfang an Unsicherheit über den Bestand des Gesetzes herrschte. Ein Vorgehen, das sich nun bezahlt macht.


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