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11.06.2015
PROMOS aktuell

Aufwendige Intercompany-Abstimmung verhindern durch integriertes Buchen

Vielleicht kennen Sie das: Wenn ein Unternehmen Leistungen für ein anderes Unternehmen des gleichen Konzerns erbringt, tritt unter Umständen der Fall der gegenseitigen Rechnungsstellung ein. Die mühselige Abstimmung von Differenzen auf Konzernebene durch die zentrale Finanzabteilung führt insbesondere zu großen Engpässen für schnelle und genaue Finanzabschlüsse.

Um aufwendige Intercompany-Abstimmungen zu vermeiden, können die Rechnungen zwischen Unternehmen eines Konzerns anhand buchungskreisübergreifender Vorgänge gebucht werden. Dabei wird vom rechnungsstellenden Buchungskreis ein Beleg für beide Buchungskreise erfasst.

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