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16.10.2018
PROMOS aktuell

eVergabe wird Pflicht

Ab Oktober dieses Jahres wird die elektronische Vergabe als alleiniges Vergabeverfahren in der EU-weiten Ausschreibung zur Pflicht. Bereits heute werden immer häufiger öffentliche Aufträge in elektronischen Formaten, wie dem GAEB-Format, ausgeschrieben. Nutzer eines GAEB-Formats profitieren auf vielen Wegen.

EU-Vergaberichtlinien sahen bisher vor, dass sich die Vergabestellen zur Kommunikation mit den Bietern zwischen einem elektronischen und einem herkömmlichen Vergabeverfahren entscheiden konnten. Ab 18. Oktober 2018 wird für alle Vergabestellen im Oberschwellenbereich, das heißt bei großen Auftragssummen ab 209.000,- Euro für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie ab 5.225.000,- Euro für Bauaufträge, der elektronische Weg verbindlich. Perspektivisch wird diese Pflicht auch auf niedrigere Auftragssummen ausgeweitet.

Im Zuge der elektronischen Vergabe gewinnt das GAEB-Format immer mehr an Bedeutung. Denn der Datenaustausch für eine Bau- oder Instandhaltungsleistung kann mittels eines standardisierten, digitalen Austauschformats wesentlich effizienter zwischen den am Bau beteiligten Partnern ablaufen. Ausschreibungen, der Austausch von Leistungsverzeichnissen sowie Preisanfragen können direkt und ohne Medienbrüche bei den Lieferanten oder Herstellern eingeholt werden. Die Rückgabe durch die Lieferanten erfolgt wiederum direkt im System. Manuelle Übertragungen, Papierberge und zeitliche Verzögerungen durch den Postweg gehören der Vergangenheit an! Einzige Voraussetzung für den digitalen Datenaustausch ist eine Schnittstelle.

Die PROMOS GAEB-Schnittstelle unterstützt die verschiedenen Austauschphasen in Ihrem Ausschreibungsprozess und bietet Ihnen fünf gute Gründe für den Einsatz in Ihrem Einkaufsprozess.


5 gute Gründe für die PROMOS GAEB-Schnittstelle

  • GAEB-Dateien können ohne Medienbrüche an Lieferanten (auch ohne SAP®) weitergegeben werden.
  • Lieferanten vervollständigen das Angebots-LV und geben diese nahtlos sowie strukturiert an Sie als Auftraggeber zurück.
  • Bieterangebote können einfach per Mausklick eingelesen werden.
  • Die lückenlose Anbindung in den elektronischen sowie rechtssicheren Vergabeprozess ist obligatorisch.
  • Ihr Einkaufsprozess wird standardisiert, nachhaltig beschleunigt und die Qualität der Angebotsbearbeitung gesteigert.


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