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11.11.2020
PROMOS aktuell

Des Mietendeckels zweiter Streich

Bereits seit Beginn des Jahres gilt in Berlin das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (MietenWoG Bln), besser bekannt als Mietendeckel. Zwar ist dessen Verfassungsmäßigkeit nach wie vor umstritten, dennoch müssen Vermieter sich an die neuen Vorschriften halten. Im November findet nun die zweite Stufe des Gesetzes Anwendung. Wir unterstützen erneut bei der technischen Anwendung.

Der Berliner Mietendeckel besteht aus zwei Stufen. Zunächst musste zu Beginn des Jahres sichergestellt werden, dass die erhobenen Mieten nicht über dem zum Stichtag des 18. Juni 2019 geltenden Mietpreises lagen. Andernfalls musste die Miete zurückgesetzt, also – wie der Name schon sagt – „gedeckelt“ werden. Die zweite Stufe beinhaltet eine Kürzung aller Mieten, die über einem vom Senat festgelegten Niveau liegen. Hierzu existiert eine detaillierte Tabelle, die klassifiziert nach Baujahr, Ausstattung und Lage die gültige Obergrenze für Nettokaltmieten pro Quadratmeter ausgibt.

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