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04.10.2016
Lösung

Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach Standard IFRS 16 mit geringem Administrationsaufwand

Unternehmen, deren Kerngeschäfte nicht im Bereich des Immobilienmanagements liegen, waren bisher nicht verpflichtet, die Leasingverträge der von ihnen angemieteten Immobilien zu bilanzieren. Der am 13. Januar 2016 veröffentlichte Standard IFRS 16 regelt die Bewertung und den Ausweis derartiger Mietverhältnisse ab dem 01. Januar 2019 neu.
IT&I Magazin Nr. 23 - "Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach Standard IFRS 16 mit geringem Administrationsaufwand"
Große Supermarktketten müssen ab 2019 ihre Mietverträge einzeln bilanzieren.

Danach ist zukünftig die überwiegende Anzahl von Mietverhältnissen in der Bilanz dann auszuweisen, wenn über einen Vertragszeitraum für einen identifizierbaren Vermögenswert in alleiniger Zuständigkeit ein Nutzungsrecht besteht. Das können sowohl angemietete Einzelhandelsflächen oder Gewerberäume sein als auch Betriebsmittel, die man nicht anschaffen möchte.


Bisher galt bei der Bilanzierung von Leasingverträgen der Standard IAS 17. Dort war geregelt, dass Leasingnehmer und -geber die Leasingverträge entweder als Operating Leasing oder Finance Leasing interpretieren konnten. In der überwiegenden Anzahl der Fälle wurden die Verträge so gestaltet, dass sie ein Operating Leasing darstellten. Hierbei handelt es sich um eine Form des Leasings, die der Miete weitgehend ähnlich ist. Folglich mussten die angemieteten Vermögenswerte nicht in die Bilanz aufgenommen werden, sondern es genügte ein Ausweis im Anhang. Es handelte sich damit um sogenannte „off-balance“ Positionen. Dieses Wahlrecht fällt mit der Neugestaltung des Leasings in Form des IFRS 16 überwiegend weg.


Alle ab dem 01. Januar 2019 abgeschlossenen und länger als zwölf Monate laufenden Miet- und Leasingverträge müssen dann in der Bilanz als Vermögenswerte auf der Aktiv- und als Verbindlichkeiten auf der Passivseite ausgewiesen werden. Die Auswirkungen zeigen sich für die Unternehmen in einer Bilanzstreckung, die nicht zuletzt aufgrund der steigenden Verbindlichkeiten Einfluss auf wichtige Bilanzkennzahlen haben werden. Gleichzeitig ist mit den Neuerungen ein nicht zu unterschätzender administrativer Aufwand verbunden, da mit der Neuregelung und dem daraus folgenden Bilanzansatz eine Prüfung und Neubewertung aller bestehenden Verträge notwendig wird.


Zweifellos von Vorteil erweist sich an dieser Stelle das RE-FX Modul in SAP® zur Verwaltung von Immobilienmietverträgen. Hier können Sie Ihre Mietverträge inklusive ihrer spezifischen Mietkonditionen managen. Anwender können so auf einen Blick in ihrem SAP® System Auswertungen zu Kündigungsfristen, Flächen oder Mietpreisen einsehen und diese dann auch zur Bewertung im Rahmen der Reglungen des IFRS 16 nutzen.

Informationstechnologie und Immobilien (IT&I) Ausgabe Nr. 33 / April 2022

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Diese Lösung kann mit einem einfachen Customizing auch auf Erfassung und Auswertung von Leasingverträgen für z. B. Anlagen, Maschinen und Weiteres angewendet werden. Außerdem profitieren Sie mit dem Modul RE-FX von einer ganzheitlichen Lösung, sodass nicht nur die Mietverträge verwaltet werden können, sondern auch das gesamte kaufmännische und technische Immobilienmanagement an sich vollständig abbildbar wird, sofern der Leasingnehmer dazu vertraglich verantwortlich ist.


Der administrative Aufwand auf Seiten der Mitarbeiter der Bilanzierungsabteilung wird auf diese Weise signifikant verringert. PROMOS bietet Ihnen grundsätzlich im Bereich SAP® RE-FX langjähriges Know-how und praxiserprobte Lösungen im Anlegen von Mietverträgen jeglicher Art an.

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