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10.06.2020
PROMOS aktuell

PROMOS erleichtert die Umsetzung – Wie Sie die aktuelle Umsatzsteuersenkung kurzfristig in SAP® abbilden

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid19-Pandemie abzufedern, hat sich die deutsche Bundesregierung auf eine zeitlich begrenzte Senkung der Umsatzsteuer geeinigt, die in den kommenden Tagen beschlossen werden soll. Sie wird voraussichtlich bereits zum 01.07.2020 wirksam und muss somit schon in vielen Prozessen wie der Instandhaltung und der Mietenbuchhaltung ab Juli 2020 berücksichtigt werden. Wir passen ihr SAP® System kurzfristig an.

Was verändert sich?

Die Gesetzesänderung beinhaltet eine Absenkung der Umsatzsteuer von 19 auf 16 bzw. beim ermäßigten Steuersatz von 7 auf 5 Prozent. Da die Reduzierung vorerst für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 vorgesehen ist, muss bei systemischen Anpassungen auch die Änderung der Steuersätze zum 01.01.2021 bedacht werden.

Wo wird angepasst?

Die Voraussetzung für alle Änderungen ist die Festlegung und Pflege der neuen Steuerkennzeichen im Customizing Ihres SAP® Systems. Alle anderen Module können dann darauf aufbauen. Wo nötig, muss das bestehende Customizing angepasst oder erweitert und durch individuelle Analysen Ihres Systems notwendige Änderungen sowie durch die Anwender zu beachtende Punkte ermittelt werden.

So ist z. B. aufgrund der zeitlichen Begrenzung der Steuerreduzierung im Bereich der Materialwirtschaft die Splittung von bereits existierenden Bestellungen zu beachten, die noch über den 01.07.2020 hinaus bebucht werden. Auch im Falle von rückwirkenden Änderungen, wie zum Beispiel einer Erstattung oder Gutschrift, ist die Auswahl des Steuerkennzeichens entsprechend des ursprünglichen Steuersatzes sicherzustellen.

Anpassungen werden von PROMOS darüber hinaus für die Rechnungsstellung im Bereich des easysquare Handwerkerportals vorgenommen. Diese erfolgt individuell entsprechend der kundenspezifischen Ausgestaltung der Lösung.

Ebenso sind Auswirkungen für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2020 sowie die entsprechende systemische Rücknahme der Umsatzsteuerreduzierung nachgelagert zu berücksichtigen.

An wen müssen Sie sich wenden?

Die Umsatzsteueranpassung ist umfänglich für alle Unternehmen von hoher Relevanz. Wir arbeiten mit Hochdruck, um Sie bei der systemischen Umsetzung der neuen Vorgaben zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns jetzt, um eine reibungslose Umstellung sicherzustellen. Wir sind mit schnellen und effektiven Lösungen auch in Zeiten wie diesen an Ihrer Seite!

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